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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Bedingungen und Voraussetzungen, unter welchen Sie („Endkunde“) das bereitgestellte Serviceangebot sowie das Produkt TokenPay, jeweils verfügbar unter consumer.usetokenpay.com und checkout.usetokenpay.com und bereitgestellt durch die UhuPay GmbH, einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Mergenthalerallee 73-75, 65760, Eschborn, Deutschland, weiterhin bezeichnet als „UhuPay“, nutzen dürfen. Das Serviceangebot und TokenPay wird überwiegend durch Kunden verwendet, welche Online-Shops, Auslandszahlungsdienste oder ähnliche Angebote betreiben („Kunden“). Diese Vereinbarung regelt nicht das Verhältnis zwischen dem Endkunden und dem Kunden, sondern ausschließlich jenes zwischen dem Endkunden und UhuPay.

Der Endkunde ist verpflichtet, diese Vereinbarung zu lesen, da diese entscheidende Nutzungsanweisungen für TokenPay und das Serviceangebot umfasst. Mit dem Zugriff auf TokenPay und / oder das Serviceangebot bestätigt der Endkunde, dass er diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat und sämtliche Bedingungen und Voraussetzungen akzeptiert. Sollte der Endkunde dies nicht akzeptieren, ist der nicht berechtigt, TokenPay und / oder das Serviceangebot zu nutzen oder darauf zuzugreifen.

Um auf TokenPay und / oder das Serviceangebot zuzugreifen, muss der Endkunde eine natürliche Person sein und in der Lage sein, einen rechtsverbindlichen Vertrag mit UhuPay abzuschließen – dies setzt beispielsweise in Deutschland die Volljährigkeit voraus – und die Bedingungen und Voraussetzungen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Zudem bestätigt der Endkunde mit Nutzung von TokenPay und / oder des Serviceangebots, dass er nicht Gegenstand von Wirtschafts- oder Handelssanktionen ist, die von einer Regierungsbehörde verwaltet oder durchgesetzt werden, oder anderweitig auf der Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien aufgeführt ist, oder ein Staatsbürger oder Einwohner einer Jurisdiktion oder einen Gebiet ist, das Gegenstand umfassender landesweiter, gebietsweiter oder regionaler Wirtschaftssanktionen der Bundesrepublik Deutschland ist. Zudem sichert der Endkunde UhuPay zu, dass sein Zugriff auf TokenPay und das Serviceangebot allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht und dass der Endkunde TokenPay und das Serviceangebot nicht nutzen wird, um illegale Aktivitäten durchzuführen, zu fördern oder anderweitig zu erleichtern.

Hinweis: Diese Vereinbarung enthält wichtige Informationen, einschließlich einer verbindlichen Schiedsklausel, die sich auf Ihr Recht in Bezug auf die Beilegung von Streitigkeiten auswirken. TokenPay und unser Serviceangebot steht Ihnen nur dann zur Verfügung – und Sie sollten nur dann auf TokenPay und unser Serviceangebot zugreifen – wenn Sie mit diesen Bedingungen vollständig einverstanden sind. Die Originalfassung dieser Vereinbarung ist in deutscher Sprache verfasst. Weitere Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit und sind rechtlich nicht bindend. Ausschließlich die Version in deutscher Sprache ist rechtlich bindend.

§ 1: Vertragsgegenstand und wichtige Definitionen

  • „TokenPay“ meint die Softwarelösung von UhuPay, welche technische Infrastruktur zum Durchführen von Blockchain-basierten Transaktionen beinhaltet. TokenPay fungiert ausschließlich als Softwarelösung für den Kunden, um die Annahme und Verarbeitung Blockchain-basierter Transaktionen zu erleichtern. TokenPay besteht insbesondere aus der TokenPay-API, den TokenPay-Plug-Ins für unterschiedliche Baukasten-Systeme, den TokenPay-Buttons sowie TokenPay-QR-Codes, der TokenPay-Checkout-Seite mit assoziierten TokenPay-Checkout-Sessions, welche eine Bedienoberfläche für Liquidity-Pools, die auf der dezentralen und öffentlichen Blockchain basieren, bietet, der automatischen E-Mail-Bestätigung auf der TokenPay-Checkout-Seite, dem internen Modul zum Überprüfen, ob eine Blockchain-Transaktion durchgeführt wurde, sowie der manuellen Hash-Eingabe-Funktion auf der TokenPay-Checkout-Seite zum manuellen Ergänzen von Transaktionen. Aktuell wird die Blockchain Polygon als EVM-basierte Blockchain mit der Chain-ID 137 unterstützt.
  • „Zahlung“ meint die Aktion des Endkunden, eine durch den Kunden mithilfe der TokenPay-API, der TokenPay-Plug-Ins, des TokenPay-Buttons oder der TokenPay-QR-Codes integrierte TokenPay-Checkout-Session mit einer TokenPay-Checkout-Seite anzufragen und gegebenenfalls anschließend einmalig die Datenfelder der TokenPay-Checkout-Seite auszufüllen und abzusenden und damit auch das interne Modul zur Überprüfung von Blockchain-Transaktionen, die E-Mail-Bestätigung auf der TokenPay-Checkout-Seite und / oder die manuelle Hash-Eingabe-Funktion auf der TokenPay-Checkout-Seite zu nutzen.
  • „Serviceangebot“ meint die digitalen Plattformangebote, über welche der Endkunde seine Interaktionen mit dem Produkt TokenPay steuert. Dies schließt das Endkunden-Dashboard – eine über das Internet unter consumer.usetokenpay.com erreichbare Web-Application – mit einer Transaktionsübersicht sowie unterstützenden Informations- und Serviceleistungen mit ein. Zudem umfasst das Serviceangebot die Integration von Diensten von Dritten gemäß Paragraf 11, Absatz 10. Darüber hinaus zählen hierzu Support-Leistungen in schriftlicher Form, per E-Mail, per Telefon oder mit vergleichbaren Technologien. Ebenfalls sind Informations-Angebote wie Webseiten mit einbegriffen.
  • „Account“ meint den Account im Serviceangebot des Endkunden.
  • „Zugangscode“ meint den persönlichen Zugangscode des Endkunden, welchen der Endkunde verwenden kann, um sich in das Serviceangebot einzuloggen oder einzelne Aktivitäten automatisch oder im Kontakt mit dem Kundensupport zu bestätigen.
  • Um das Serviceangebot und / oder TokenPay zu nutzen, benötigt der Endkunde eine Non-Custodial-Blockchain-Wallet, welche es dem Endkunden ermöglicht, mit öffentlichen Blockchains zu interagieren. Die Geschäftsbeziehung zu dem Bereitsteller dieser Non-Custodial-Blockchain-Wallet mit dem Endkunden ist in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche eine separate Vereinbarung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, geregelt. UhuPay hat keine Kontrolle über die Inhalte, digitale Produkte, Krypto-Währungen und Einstellungen der Non-Custodial-Blockchain-Wallet des Endkunden, genauso kann UhuPay keine Krypto-Werte übertragen oder wiederherstellen. Mit der Verbindung dieser Non-Custodial-Blockchain-Wallet mit den Serviceangebot oder TokenPay stimmt der Endkunde diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Ebenfalls kann der Endkunde eine sogenannte Embedded Wallet verwenden, bei welcher die Verwaltung des Wallet-Zugangs durch den Bereitsteller dieser Embedded Wallet, einer dritten Partei, erleichtert wird. In diesem Kontext gilt Paragraf 11, Absatz 10.

§ 2: Abschluss der Vereinbarung, Laufzeit und Kündigung

  • Mit Abschluss dieser Vereinbarung und während der Laufzeit dieser Vereinbarung hat der Endkunde sicherzustellen, dass er die Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt. Wenn der Endkunde nicht in der Lage ist, die Bedingungen dieser Vereinbarungen zu erfüllen, muss er UhuPay informieren und die Nutzung von TokenPay und den Serviceangeboten einstellen.
  • Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Der Endkunde soll die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blockchains, Netzwerk-Betreibern und anderen Dritten, welche eine Voraussetzung für die Nutzung von TokenPay darstellen, beachten.
  • UhuPay behält sich vor, diese Vereinbarung zu verändern. Sofern wesentliche Veränderungen durchgeführt werden, wird das Erstellungsdatum aktualisiert. Alle Veränderungen werden mit Veröffentlichung wirksam, und die (Weiter-)Verwendung von TokenPay und / oder dem Serviceangebot durch den Endkunden gilt als Akzeptanz der Veränderungen. Dies schließt ebenfalls das Recht von UhuPay ein, TokenPay und das Serviceangebot als solches sowie deren Verfügbarkeit zu überarbeiten, zu verändern, zu beenden, zu ergänzen oder in einer anderen Form zu ersetzen oder zu modifizieren.

§ 3: Bereitgestellte Informationen des Endkunden gegenüber UhuPay

  • Der Endkunde ist verpflichtet, UhuPay korrekte und ausreichende Informationen, die durch UhuPay zu jedem Zeitpunkt angefragt werden können, bereitzustellen. Die Informationen dienen der Bestätigung der Identität des Endkunden und deren Geschäftsführung sowie Eigentümer und der Planung des Betriebs von TokenPay und den Serviceangeboten sowie einem damit verbundenen internen Risikomanagement. Zusätzlich können gemäß Paragraf 11, Absatz 10 weitere Informationen gesammelt werden, um dem Endkunden Drittanbieterdienste zur Verfügung zu stellen. Der Endkunde erklärt sich mit der Weitergabe der Informationen an Drittanbieterdienste gemäß Paragraf 11, Absatz 10 einverstanden.
  • Der Endkunde ist verantwortlich für die Korrektheit und Pünktlichkeit der bereitgestellten Informationen. Der Endkunde ist verpflichtet, UhuPay unverzüglich zu benachrichtigen, sofern sich die bereitgestellten Informationen, insbesondere der Name sowie die Adresse, verändern. UhuPay ist nicht verantwortlich für verursachte Schäden, welche aus einer Nichtbeachtung der vorstehenden Regelungen durch den Endkunden dem Endkunden entstehen.
  • Der Endkunde stimmt zu, dass UhuPay sämtliche legale Mittel nutzen darf, um die Identität des Endkunden bestätigen, und diese zu diesem Zweck verwahrt. Der Endkunde ist ebenfalls verantwortlich für die Einhaltung geltenden Rechts, insbesondere hinsichtlich Anti-Geldwäsche-Richtlinien und Anti-Terrorismusfinanzierungs-Richtlinien. Der Endkunde erkennt zudem an, dass ein Verstoß gegen Richtlinien wie die vorstehend genannten die Reputation von UhuPay beschädigen können und dass der Endkunde UhuPay für alle in diesem Zusammenhang verursachten Reputationsschäden finanziell entschädigen wird.
  • Sofern ein Planungsrisiko für UhuPay entsteht, der Verdacht gegen eine Beschädigung der Reputation oder eine Beschädigung der Reputation von UhuPay besteht, oder eine Verifizierung des Endkunden nicht (mehr) ausreichend möglich ist, ist UhuPay berechtigt, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Nutzung von TokenPay und des Serviceangebots zu stoppen. In diesem Fall ist der Endkunde nicht berechtigt eine Entschädigung zu erhalten.

§ 4: Rechte und Verantwortlichkeiten von UhuPay

  • UhuPay besitzt und behält sämtliche Rechte an TokenPay und dem Serviceangebot, sowie damit zusammenhängenden Lizenzrechten, Markenrechten, Urheberrechten und Nutzungsrechten. Das Serviceangebot und die Nutzung von TokenPay beinhalten die vorstehend genannten Rechte.
  • UhuPay kann dem Endkunden die Nutzung von Drittanbieterdiensten ermöglichen. UhuPay übernimmt keine Verantwortlichkeit für die Inhalte oder Aktionen solcher Drittanbieterdienste. Die Interaktion des Endkunden mit solchen Drittanbieterdiensten führt der Endkunde ausschließlich mit eigenem Risiko durch. UhuPay ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Inhalte, außer für durch UhuPay erstellte Inhalte. Somit ist UhuPay beispielsweise nicht für Informationen verantwortlich, welche der Endkunde durch Drittanbieterdienste preisgibt und weitergibt.

§ 5: Rechte und Verantwortlichkeiten des Endkunden

  • Der Account ist auf den Endkunden bezogen und ausschließlich der Endkunde soll Zugriff auf den Account haben. Der Endkunde ist verantwortlich dafür, alle nötigen Maßnahmen durchzuführen, um den Account vor einem Fremdzugriff zu schützen. Der Endkunde bestätigt, das Serviceangebot und TokenPay ausschließlich für die Zwecke, die durch die Vereinbarung erlaubt sind, zu verwenden.
  • Der Endkunde ist alleinig verantwortlich für die elektronischen Geräte und andere Aspekte wie den Zustand der verwendeten Geräte, der Internetverbindung, Back-Ups und weiteren ähnlichen Aspekten, die die Kommunikation mit dem Serviceangebot und TokenPay betreffen.
  • Der Endkunde bestätigt, dass er keine Aktivitäten durchführen wird, welche das Serviceangebot oder TokenPay stören.
  • Das Serviceangebot enthält möglicherweise Links zu Drittanbieterseiten. Der Endkunde besucht Drittanbieter-Dienste auf eigenes Risiko.
  • Der Endkunde bestätigt, dass er keine Inhalte von TokenPay und des Serviceangebots aufbewahrt oder überträgt, welche geltendes Recht oder eine Fair-Use-Nutzung verletzen. Der Endkunde bestätigt, dass er ebenfalls nicht andere Nutzer ermutigt, solche Aktivitäten durchzuführen.
  • Der Endkunde bestätigt, dass er geschütztes Material, Marken oder sonstiges geistiges Eigentum von UhuPay, auf welches er durch Nutzung von TokenPay oder des Serviceangebots Zugriff erhält, nicht kopieren, modifizieren, verändern, reproduzieren oder anderweitig verwenden wird.
  • Sofern der Endkunde nicht die Verantwortlichkeiten dieses Vertrags erfüllt, kann UhuPay zu jederzeit diese Vereinbarung fristlos kündigen, die Bereitstellung von TokenPay und des Serviceangebots einstellen und den Account des Endkunden löschen.
  • Der Endkunde bestätigt, dass er die Accountinformationen und Zugangscodes sicher aufbewahrt und nicht weitergibt, da es sich dabei um persönliche Daten handelt, und sicherstellt, dass kein Fremdzugriff möglich ist. Der Endkunde bestätigt, dass er keinen Dritten den Zugriff auf den Service oder seinen Account geben wird. Der Endkunde wird sich immer aus dem Serviceangebot ausloggen, sobald er die Verwendung der Web-Anwendung oder einer ähnlichen Anwendung, welche den Zugriff auf das Serviceangebot ermöglicht, beendet. Der Endkunde muss UhuPay unverzüglich über den Verlust von Accountinformationen oder Zugangscodes oder eine unautorisierte Nutzung unter der E-Mail-Adresse support@usetokenpay.com informieren. Alleinig der Endkunde ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die in dem Account durchgeführt werden.
  • Der Endkunde ist alleinig verantwortlich für das Einhalten von anwendbarem Recht. Der Endkunde bestätigt, dass er alleinig verantwortlich für die Identifizierung möglicherweise geltender Gesetze, einschließlich relevanter Steuergesetze, ist. Der Endkunde ist alleinig verantwortlich, Steuern abzuführen und steuerlich relevante Informationen an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Der Endkunde ist alleinig verantwortlich für Aktionen oder unterlassene Aktionen von Endnutzern, die Endnutzer bei der Nutzung des Serviceangebots oder von TokenPay durchführen. Der Endkunde garantiert, dass alle Endnutzer, welche den Service nutzen, die Verantwortlichkeiten des Endkunden gemäß dieser Vereinbarung einhalten.

§ 6: Kommunikation

  • Das Serviceangebot, E-Mail-Nachrichten, Telefongespräche und ähnliche Mittel sollen zur Kommunikation verwendet werden. Die Kommunikation findet in deutscher Sprache statt.

§ 7: Gebühren

  • TokenPay basiert auf der dezentralen und öffentlichen Blockchain-Technologie. Für die Durchführung einer Zahlung werden unter anderem Liquidity-Pools eingesetzt, welche zum aktuellen Zeitpunkt etwa 0,4% des Zahlungswerts dezentral einbehalten. Sofern TokenPay in Kombination mit einem Kunden genutzt wird, wird die dezentral einbehaltene Gebühr in der Regel von dem Erlös des Kunden abgezogen. Sofern dies nicht der Fall ist, kann diese oder eine ähnlich hohe Gebühr dezentral vom Endkunden einbehalten werden. Die Blockchain-Technologie sowie die Liquidity-Pools sind nicht in der Kontrolle von UhuPay, und UhuPay beeinflusst die Entwicklung dieser Gebühr nicht und übernimmt daher auch keine Garantien oder Haftung.
  • Die Verwendung des Service-Angebots ist kostenfrei, sofern eine Fair-Use-Nutzung vorliegt. Sofern UhuPay der Ansicht ist, dass der Kunde gegen eine Fair-Use-Nutzung verstößt, wird UhuPay dies dem Kunden vor dem Entstehen von Gebühren gemäß diesem Absatz mitteilen.
  • Alle zentral für das Serviceangebot oder TokenPay anfallende Gebühren verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstigen Steuern, Abzügen, Skonti und ähnlichen Positionen. Alle Gebühren werden in Euro berechnet. Gebühren für das Versenden von Briefen und Dokumentenpauschalen werden als Auslage berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich in digitaler Form per E-Mail zu Beginn des Monats für den vorherigen Monat. Eine Zustellung per Brief ist auf ausdrücklichen Wunsch des Endkunden möglich. Es gilt ein Zahlungsziel von sieben Kalendertagen; anschließend befindet sich der Endkunde in Zahlungsverzug. Anfallende Verzugszinsen und Mahngebühren werden gemäß den rechtlich geltenden Rahmenbedingungen berechnet.
  • UhuPay ist nicht verantwortlich für Drittanbietergebühren, wie beispielsweise Blockchain-Gebühren (auch bekannt als „Gas Fees“). UhuPay kann allerdings die Blockchain-Gebühren für Transaktionen übernehmen, allerdings ergibt sich daraus kein Recht des Endkunden, dass UhuPay dies in der Zukunft auch tun wird und UhuPay kann diese Aktivität zu jedem Zeitpunkt einstellen. Dem Endkunden entsteht daraus kein Recht auf eine Entschädigung, Minderung der Gebühren oder einer sonstigen Kompensation.

§ 8: Haftung

  • Der Endkunde stellt UhuPay und alle verbundenen Unternehmen und Geschäftspartner sowie Organe frei von sämtlichen Schäden, Verlusten, (Anwalts-)Kosten und sonstigen Verbindlichkeiten, die sich aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung des Serviceangebots oder TokenPay des Endkunden, einem Verstoß des Endkunden gegen diese Vereinbarung sowie eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Endkunden einschließlich geistigen Eigentums oder Datenschutz-Regelungen ergeben.
  • Das Serviceangebot und TokenPay werden auf einer Verfügbarkeitsbasis bereitgestellt. Obwohl UhuPay anstrebt, eine Verfügbarkeit des Serviceangebots und von TokenPay zu jedem Zeitpunkt herzustellen, garantiert sie die Verfügbarkeit nicht. UhuPay garantiert ebenfalls nicht die ununterbrochene und kontinuierliche Nutzbarkeit und Ausführung des Serviceangebots und von TokenPay.
  • UhuPay haftet ausschließlich für entstandene Schäden, sofern der Endkunde das Unternehmen innerhalb einer angemessenen Zeit über einen Verstoß gegen diese Vereinbarung benachrichtigt. Die Haftungssumme ist in jedem Fall, sofern gesetzlich zulässig, beschränkt auf die Gesamtsumme der Gebühren, welche innerhalb der letzten drei (3) Kalendermonate ab Benachrichtigung durch den Endkunden im Rahmen dieser Vereinbarung durch den Endkunden an UhuPay gezahlt wurden.
  • Sofern dem Endkunden ein Schaden entsteht, ist er verantwortlich dafür, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Schaden zu limitieren. Sofern der Endkunde dies nicht tut, ist er haftbar für Schäden in diesem Zusammenhang.
  • Der Endkunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung bei Kündigung dieser Vereinbarung.
  • In keinem Fall – sofern gesetzlich zulässig – haftet UhuPay, ihre verbundenen Unternehmen, Geschäftspartner, Vertriebler oder Organe für einen indirekten Schaden oder Folgeschaden, einschließlich entgangenem Umsatz, Reputationsschäden, Datenverlust oder andere technische Schäden, Datenlecks, welche durch den Kunden verursacht wurden, Unterbrechungen der Verfügbarkeit von TokenPay oder dem Serviceangebot oder sämtlichen weiteren ähnlichen Schäden.
  • In jedem Fall verjährt die Haftung von UhuPay, sofern gesetzlich zulässig und unabhängig vom Haftungsgrund, nach drei (3) Monaten.

§ 9: Höhere Gewalt

  • UhuPay haftet nicht für Schäden, von welchen sie nachweisen kann, dass diese durch unübliche und nicht vorhersehbare Zusammenhänge außerhalb ihrer Kontrolle entstanden sind und dessen Konsequenzen auch mit allen Mitteln nicht hätten verhindert werden können.
  • Eine Partei soll die andere Partei möglichst zeitnah über ein Ereignis höherer Gewalt schriftlich benachrichtigen. UhuPay kann dies auch über ihre Webseite oder das Serviceangebot oder ähnliche Wege tun.

§ 10: Sonstiges

  • UhuPay hat das uneingeschränkte Recht, diese Vereinbarung oder Teile daraus und andere Rechte und Pflichten vollständig oder in Teilen an Dritte zu übertragen. Der Endkunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung zu übertragen.
  • UhuPay ist nicht aktiv beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder andere vergleichbare Behörden. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, das UhuPay keine Transaktionen im Namen des Endkunden durchführt, nicht auf dessen Guthaben zugreift und keine Zahlungen für diesen durchführt.
  • Diese Vereinbarung wird nach deutschem Recht geschlossen. Der Endkunde soll eine Verletzung der Vereinbarung durch UhuPay zuerst UhuPay mitteilen. Sämtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien sollen vorrangig durch Verhandlungen gelöst werden. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist das deutsche Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens von UhuPay gegenüber dem Endkunden; dieser bleibt zulässig.
  • Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftige Ergänzung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll, soweit rechtlich möglich mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung, eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

§ 11: Disclaimer und Belehrung über Risiken im Blockchain-Bereich

  • Blockchain-basierte Transaktionen sind mit diversen Risiken verbunden, für welche UhuPay wie vorstehend festgelegt keine Haftung übernimmt, da es sich um Drittanbieterdienste handelt. Diese Risiken umfassen einen Totalverlust der übertragenen Daten und (Geld-)Werte.
  • TokenPay basiert auf der Blockchain-Technologie, welche dezentral und öffentlich ist. Daher können – trotz des geistigen Eigentums von UhuPay oder Lizenzen durch verbundene Unternehmen – ähnliche Instrumente geschaffen werden. Dadurch kann es zu Konkurrenzsituationen mit anderen Dienstleistern oder Täuschungs- und Betrugsversuche durch bewusst ähnlich gestaltete Angebote kommen.
  • TokenPay basiert auf der Blockchain-Technologie, welche dezentral und öffentlich ist – dies ermöglicht es, dass Dritte eine andere Version der Blockchain durch Kopie der bestehenden Datensätze erstellen und diese fortführen („Fork“). Im Fall eines Forks einer unterstützten Blockchain kann UhuPay gezwungen sein, das Serviceangebot und TokenPay einzustellen, bis UhuPay geprüft hat, dass die Funktionalität weiterhin sichergestellt werden kann. Da ein Fork kurzfristig stattfinden kann, wird UhuPay in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit nur eine sehr kurzfristige Warnung an den Endkunden weitergeben können. Nach einem Fork ist es die freie Entscheidung von UhuPay, welche Version der Blockchain nachfolgend weiter unterstützt werden soll.
  • Da TokenPay auf der dezentralen und öffentlichen Blockchain-Technologie basiert, hat UhuPay keine Möglichkeiten und Verpflichtungen, (bösartige) Angriffe auf die Blockchain zu unterbinden oder Probleme, welche mit den Blockchains, auf denen TokenPay operiert, zu lösen. Dies schließt auch eine Unerreichbarkeit der Blockchain („Downtime“) ein. Solche Ereignisse können die Funktionsweise von TokenPay verzögern oder einschränken. UhuPay ist bei solchen Ereignissen nicht haftbar oder verantwortlich für sämtliche indirekte oder direkte Schäden des Endkunden.
  • Die Blockchains, auf welchen TokenPay operiert, können durch UhuPay zu jeder Zeit und ausschließlich nach eigenem Ermessen von UhuPay geändert werden. Sofern UhuPay entscheidet, die Unterstützung von TokenPay für eine bestimmte Blockchain einzustellen, so soll sie den Endkunden mindestens 30 Kalendertage im Voraus schriftlich, per E-Mail, durch das Serviceangebot oder auf vergleichbarem Weg darüber informieren. Auf diese Information folgend kann der Endkunde gegebenenfalls eine notwendige Migration auf eine andere unterstützte Blockchain durchführen. Sofern der Endkunde keine Migration durchführt, obwohl dies notwendig wäre, haftet UhuPay nicht für sämtliche weitere Ereignisse, die auf der ehemals unterstützten Blockchain stattfinden. UhuPay bietet keinen Support für nicht mehr unterstütze Blockchain an und übernimmt keine Verantwortung für sämtliche Ereignisse, welche im Zusammenhang mit TokenPay auf dieser Blockchain stattfinden. UhuPay strebt an, dass TokenPay immer mindestens eine (1) Blockchain unterstützt.
  • Die Blockchain-Wallet des Kunden ist ausschließlich im Besitz und der Kontrolle des Endkunden. Dementsprechend haftet UhuPay nicht im Zusammenhang mit sämtlichen Verlusten, die im Zusammenhang mit der Blockchain-Wallet entstehen. Ebenfalls haftet UhuPay nicht für das Bereitstellen einer falschen Adresse durch den Endkunden gegenüber UhuPay und daraus entstehende Schäden.
  • TokenPay verwendet unterschiedliche ausführbare Programme, welche Krypto-Werte dezentral besitzen und verwalten („Liquidity-Pools“). Dabei hat UhuPay keinen Zugriff auf sämtlich Krypto-Werte, welche in Liquidity-Pools vorhanden sind, und trägt auch keine Verantwortung für die Aktionen, die im Liquidity-Pool durchgeführt werden. Im Rahmen dessen kann es auch zu Situationen kommen, in denen in den Liquidity-Pools nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, um eine Transaktion durchzuführen. Ein solches Ereignis liegt nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von UhuPay, auch wenn es sich auf die Funktionsfähigkeit von TokenPay auswirken kann. UhuPay haftet in solchen Fällen nicht für entstehende Schäden. Ebenfalls kann es zu (drastischen) Kursschwankungen zwischen unterschiedlichen Krypto-Werten, auch bei Fiat-pegged-Tokens („Stablecoins“) kommen. Dies liegt nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von UhuPay, und UhuPay haftet nicht für entstehende direkte oder indirekte Verluste und Schäden.
  • Da TokenPay auf die öffentliche und dezentrale Blockchain-Technologie basiert, kann es zu Fehlern in Smart-Contracts, auch bei den verwendeten Liquidity-Pools, kommen, welche die Funktionsfähigkeit von TokenPay einschränken oder verhindern können. Dies schließt auch Fehler in den RPC-Schnittstellen, Dokumentationen, spezielle Hacking-Angriffe, zentrale Libraries zur Bedienung der Blockchains und vergleichbare Technologien und Code-Elemente mit ein. Das kann unter anderem auch zu Wechselkursrisiken bei aufeinanderfolgend durchgeführten Transaktionen führen.
  • Ebenfalls kann es zu Situationen kommen, in welchen Krypto-Werte, insbesondere Stablecoins, nicht wie erwartet umtauschbar zu klassischen Geldwerten sind. Für solche Situationen übernimmt UhuPay keine Haftung.
  • UhuPay strebt unterschiedliche Kooperationen mit Dritten an, um das Serviceangebot der Plattform zu erweitern. Durch die Nutzung von Dritten können zusätzliche Gebühren für den Endkunden entstehen. Bei einer solchen Lösung besitzt UhuPay zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Gelder des Endkunden und führt ebenfalls keine Transaktionen im Namen des Endkunden durch. In Kooperation mit Dritten kann UhuPay umfassendere Daten im Rahmen eines „Know-your-Customer-Verfahrens“ (KYC) von dem Endkunden anfordernd, welche an Dritte weitergegeben werden. Mit Bekanntgabe solcher Daten stimmt der Endkunde dieser Praxis zu. Der Endkunde ist einverstanden mit der Nutzung von Drittanbieterdiensten. Erweiterungen des Serviceangebots können unter anderem folgende Angebote umfassen:
    • Die Integration einer On- und Off-Ramp-Lösung, welche den Tausch von Stablecoins in klassische Währungen ermöglichen soll.
    • Die Integration weiterer Ein- und Auszahlungspartner, welche (a) um Währungswechsel erweitern soll.
    • Die Integration externer Partner zur Durchführung von „Know-your-Customer-Verfahren“ (KYC) sowie (Sanktionslisten-)Monitoring.
    • Die Integration externer Partner zum Verbinden von Blockchain-Wallets und dem Wechsel der Blockchain.
    • Die Integration von sogenannten dezentralen Exchanges, welche einen Krypto-Währungs-Tausch vor Initiierung der Transaktion für den Endkunden ermöglichen sowie die Integration sogenannter Bridges, welche eine Übertragung beziehungsweise einen Tausch von Krypto-Währungen von einer Blockchain zu einer anderen Blockchain vor Initiierung der Transaktion für den Endkunden ermöglichen sowie weitere vergleichbare Dienste.

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